19.12.07
Neues Urheberrecht
Einmalige Möglichkeit zur Wahrung von Rechten an eigenen Publikationen
Am 1. Januar 2008 tritt der so genannte 2. Korb des novellierten Urheberrechtsgesetzes in Kraft. In diesem hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 137l geregelt, dass den Verlagen rückwirkend automatisch die Rechte an seinerzeit unbekannten Nutzungsarten, so auch an der Online-Verwertung alter Publikationen im Internet, zufallen.
Lesen Sie hier das gesamte Schreiben, verfasst vom Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft und der Deutschen Initiative für Netzwerkinformationen e.V.
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