15.01.09
Rundbrief BDE, DGE und DGAE zur Information über die Regelleistungsvolumina (RLV) / Laborreform
Sehr geehrte Kollegen!
Die Regelleistungsvolumina (RLV) bedeuten für alle Facharztgruppen einen massiven Einbruch der Erstattung der ärztlichen und teils technischen Leistungen um ca. 30%, regional und individuell unterschiedlich. In die RLV sind die Grund- und Versichertenpauschale und bei den Endokrinologen die Sonografie eingeschlossen. Zusätzlich wird neben dieser Fall-wert- auch eine Fallzahl-Begrenzung eingeführt, die zu einer empfindlichen Abstaffelung bei Überschreitung führt (25, 50%).
Versäumen Sie also nicht, fristgerecht gegen die RLV Widerspruch einzulegen, eine Begründung können Sie nachreichen. Wenn die Einkommensminderung 15% übersteigt, kann eine Härtefallregelung beansprucht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erhöhung des RLV zu stellen. Auch die Berücksichtigung der Praxisbesonderheit sollte bei der KV mit der Überprüfung der RLV-Vorgabe beantragt werden. Dies müssen Sie selbst veranlassen. Im Anhang finden Sie mehrere Exel-Tabellen für die Berechnung der RLV.
Die Regelleistungsvolumina sind eine gesetzliche Vorgabe (Bewertungsausschuß), die von den KVèn umgesetzt werden muss. Von den 2.5 Milliarden EUR sehen also die niedergelassenen Ärzte genauso wenig wie die Krankenhäuser von den 3,5 Mrd. EUR, denn das Geld verschwindet bei den niedergelassenen Ärzten im Ost-West- und Risikostrukturausgleich bzw. im Gesundheitsfonds, im Krankenhausbereich waren diese Gelder wohl schon als Investitionen verplant.
Ein weiterer unklarer Punkt sind die Rückstellungen der KVen, die wohl in Voraussicht auf die eher kritisch zu beurteilen-den Kassenzahlungen an die KVen erfolgen. Zusätzlich sind die Direktverträge zwischen Kassen und Ärztegruppen ein Grund für die KVen, Rückstellungen wegen dieser wegfallenden Gelder vorzunehmen.
Bayerische Facharztgruppen (Urologen, Gynäkologen, GFB) haben als Konsequenz eine sog. Vorkasse bei Kassen-, insbesondere AOK-Patienten gefordert. Dies ist rechtlich weder haltbar noch den Patienten zumutbar. Es laufen auch Verhand-lungen zwischen Facharztgruppen und Kassen, an der KV vorbei. Diese Vorhaben zersplittern eine gemeinsame Front und führen nur dazu, dass einzelne Gruppen von den Kassen eingekauft werden, zu Bedingungen, die wie beim AOK-Vertrag mit dem bayerischen Hausärzteverband zu 3-Monatsverträgen mit massiven Auflagen (Dokumentation, Medikamentenverordnung etc.) führen. Ein ähnlich negatives Beispiel ist der AOK-Vertrag in Baden-Württemberg (Verkauf der ärztlichen Therapiefreiheit an die Kassen).
Es sind deshalb folgende Besprechungen geplant:
- Die Sprecher der internistischen Fachärzte des BDI treffen sich am 24.01.09 in Wiesbaden,
- die Berufsverbände am 10.02.09 mit der KBV in Berlin,
- die Endokrinologen am 07.02.09 in Berlin,
- die bayerischen Endokrinologen am Mi 04.02.09 in München.
Sobald weitere wichtige Informationen bekannt sind, werden Sie benachrichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. T. Eversmann (BDE) Dr. U. Deuss (DGE) PD Dr. R. Finke (DGAE)
Zum Thema: Pressemeldung der DGE