Geplantes Selbstbestimmungsrecht bei Geschlechtsangleichung

Endokrinolog*innen warnen vor Aufweichung des therapeutischen Stufenschemas - Risiken für Körper und Seele vermeiden

Altdorf, Juli 2022 – Das bisherige Transsexuellengesetz soll noch in diesem Jahr durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden (1). Damit wäre es ab Mitte 2023 möglich, dass jeder Bürger ab 14 Jahren sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und beim Standesamt unkompliziert ändern kann. Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie e. V. (DGE) begrüßt diesen Schritt zur Selbstbestimmung der Betroffenen. Sie warnt jedoch gleichermaßen davor, künftig eventuell auch die hohen Hürden für eine hormonelle und operative Geschlechtsangleichung aufzuweichen. Denn die körperlichen Veränderungen sind oftmals irreversibel. Die Entscheidung zur körperlichen Transition müsse nach reiflicher Überlegung und ohne Druck getroffen werden. Es gelte, „Regrets“, Bereuen, möglichst zu verhindern. Das bisher laut Leitlinien praktizierte stufenweise Vorgehen habe sich bewährt und sollte bestehen bleiben (2), so die DGE. Dieses sieht im ersten Behandlungsschritt eine gründliche psychologische und eventuell psychiatrische Abklärung des Wunsches nach Geschlechtsanpassung vor, bevor die Hormontherapie beginnt. Zum Schutz ihrer Patient*innen fordert die DGE deshalb auch die Beteiligung von mehr Endokrinolog*innen in den mit den entsprechenden Gesetzesentwürfen befassten Gremien.

Sind Menschen von einer sogenannten Geschlechtsinkongruenz (Transidentität) betroffen, ist ihr Leidensdruck groß, weiß Professor Dr. med. Sven Diederich, Ärztlicher Leiter Medicover, Berlin. Schätzungen gehen von 15.000 bis 350.000 Betroffenen in Deutschland aus. Doch die Hürden zu einer neuen Geschlechtsidentität sind hoch. Bislang müssen Menschen, die ihr Geschlecht im Pass ändern möchten („soziale Identität“), nach dem sogenannten Transsexuellen-Gesetz (TSG) zwei psychiatrische Gutachten einholen. Dabei gilt es, sehr intime Fragen zu ihrem Sexualverhalten zu beantworten. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz will Bundesjustizminister Marco Buschmann das bisher geltende Recht abschaffen und den Vorgang vereinfachen: Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest sollen als Voraussetzung für eine Änderung dann nicht mehr verlangt werden. Das geplante Gesetz sieht jedoch keine Festlegung zu der Frage etwaiger körperlicher geschlechtsangleichender Maßnahmen vor. „Es ist gut, dass transidente Menschen künftig über ihren Personenstand entscheiden dürfen“, sagt der Endokrinologe und Androloge Diederich. „Aber richtig und wichtig ist auch, dass bei der körperlichen Anpassung das bisher praktizierte stufenweises Vorgehen auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen erhalten bleibt.“ Er warnt daher eindrücklich davor, auf die bürokratischen Vereinfachungen nun auch medizinische Konsequenzen folgen zu lassen.

Vor der körperlichen Geschlechtsangleichung müssen Psycholog*innen/Psychiater*innen die Diagnose absichern

Die Regelungen zur Umwandlung der körperlichen Geschlechtsmerkmale dürften auf keinen Fall aufgeweicht werden, sagt Diederich. Er legt dar: „Wenn die Stimme durch die Gabe von Testosteron tief geworden ist und der Bart sprießt, dann ist das genauso unumkehrbar wie Brüste, die durch die Einnahme von Östrogenen entstanden sind. Die Entscheidung, mit einer solchen Therapie zu beginnen, muss deshalb zunächst von Psychotherapeut*innen gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet werden“. Zudem gilt es, anderweitige Geschlechtsentwicklungsstörungen und psychische Erkrankungen auszuschließen: „Diese können zwar ähnliche Symptome wie Transsexualität hervorrufen, bedürfen jedoch einer anderen Behandlung“, so der Experte. Danach folgt die Abklärung möglicher Risiken einer Hormontherapie, etwa vorbestehende Leberschäden oder hormonempfindliche Tumoren. Anschließend kann die geschlechtsangleichende Hormontherapie (GAHT) durch Endokrinolog*innen beginnen. „Dieses strenge Stufenschema schützt unsere Patient*innen“, fasst DGE-Präsident Professor Dr. med. Günter Stalla, Endokrinologe und Androloge aus München zusammen. Nur so ließen sich „Regrets“ mit möglichst hoher Sicherheit vermeiden und die gesundheitlichen Risiken der Behandlung minimieren.

Eine Hormontherapie hat weitreichende Folgen fürs Leben

„Eine qualifizierte psychologische Bestätigung des anhaltenden Wunsches zum Wechsel der Geschlechtsidentität ist unbedingte Voraussetzung für eine geschlechtsangleichende Hormontherapie. Wir Endokrinolog*innen müssen uns auf die Indikationsstellung durch Psycholog*innen/Psychiater*innen verlassen können, bevor wir eine solch tiefgreifende, lebenseinschneidende Behandlung beginnen“, sagt auch DGE-Mediensprecher Professor Dr. med. Stephan Petersenn von der ENDOC Praxis für Endokrinologie und Andrologie in Hamburg. Eine engmaschige Kontrolle der Hormonbehandlung sowie eine regelmäßige jahrelange endokrinologische Nachsorge seien dabei von evidenter Bedeutung. „Wir begleiten unsere Patient*innen oft ein Leben lang. Wir fühlen uns wie ein Hausarzt für sie verantwortlich“, ergänzt Diederich.

Interessenkonflikte

Die zitierten Experten haben keine Interessenkonflikte angegeben.

Quellen

(1) Eckpunkte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz zum Selbstbestimmungsgesetz:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/199382/1e751a6b7f366eec396d146b3813eed2/20220630-selbstbestimmungsgesetz-eckpunkte-data.pdf

(2) Kurzfassung der AWMF S3-Leitlinie "Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung, Behandlung":
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/138-001k_S3_Geschlechtsdysphorie-Diagnostik-Beratung-Behandlung_2020-03.pdf

Weitere Informationen

Patientenleitlinie AWMF "Leitfaden Trans*Gesundheit:
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/138-001p_S3_Geschlechtsdysphorie-Diagnostik-Beratung-Behandlung_2019-11_1.pdf

Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti):
https://dgti.org/

Kontakt für Journalisten

Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie (DGE)
Prof. Dr. med. Stephan Petersenn (Mediensprecher)
Dr. Adelheid Liebendörfer
Postfach 30 11 20
D-70451 Stuttgart
Telefon: 0711 89 31-173
Telefax: 0711 89 31-167

www.endokrinologie.net


Zurück