Zertifizierung
von endokrinologischen Einrichtungen

Zertifizierung von ambulanten und stationären Einrichtungen als "Hormon- und Stoffwechselzentrum DGE"

Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie verfolgt seit 2005 über eine Zertifizierung von ambulanten und stationären Einrichtungen das Ziel, die Qualität der Versorgung von Patienten mit endokrinologischen Erkrankungen zu sichern und weiter zu entwickeln. Diese Anerkennung konnten seitdem Arztpraxen, Kliniken und Polikliniken erwerben, die ein hohes endokrinologisches Qualitätsniveau für die Versorgung von Patienten mit endokrinologischen Erkrankungen nachweisen können.

Im Jahr 2013 hat der Vorstand der Akademie für Fort- und Weiterbildung der DGE beschlossen, die Zertifizierungsstrukturen neu zu ordnen. Neben schriftlichen Anträgen und eingereichten Unterlagen ist auch eine Begehung der endokrinologischen Einrichtungen durch erfahrene Endokrinologen vorgesehen.

Nach wie vor müssen die Einrichtungen vor Antragsstellung zwingend die folgenden Vorbedingungen erfüllen:

  1. der/die antragsstellende Endokrinologe(in) muss Mitglied der DGE sein und seit mindestens 3 Jahren die Schwerpunktbezeichnung "Endokrinologie" führen,
  2. ein(e) Endokrinologie-Assistent(in) DGE muss in der Einrichtung angestellt sein.

Ziel dieser neuen Zertifizierung ist ausdrücklich nicht der Ersatz von Qualitätsmanagement (QM)-Untersuchungen nach DIN-Standards, sondern eine von der DGE initiierte Prüfung und Beratung hinsichtlich einer qualitativ hochwertigen endokrinologischen Diagnostik und Therapie durch erfahrene Kollegen, so dass dann die von der DGE zertifizierten Einrichtungen von der DGE (quasi als "Leuchttürme der endokrinologischen Medizin") besonders herausgestellt werden können (besonderer Verweis (mit Landkarte) auf der Homepage der DGE, Ankündigungen in der lokalen Presse durch die DGE, Möglichkeit der Einbindung in Studien etc.).

Die Zertifizierung wird weiterhin eingeteilt in Überprüfung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.

  • Strukturqualität: Beantwortung eines detaillierten Fragebogens über die Personal-, Diagnostik- und Gerätestruktur der Einrichtung (elektronisch).
  • Prozessqualität: Begehung der Einrichtung durch die Akademie und Besprechungen mit ärztlichen Leitern und Mitarbeitern.
  • Ergebnisqualität: Einreichung von Kasuistiken aus allen Bereichen der Endokrinologie, die stichprobenartig bei der Begehung überprüft werden.

Die Anträge auf Anerkennung als Behandlungseinrichtung für Hormon- und Stoffwechsel­krankheiten DGE können beim Geschäftsführer der DGE (Martin Then) angefordert werden und werden per E-Mail versandt. Der (elektronisch ausgefüllte) Antrag sollte dann mit allen notwendigen Anlagen per E-Mail an die Geschäftsstelle gesandt werden und wird innerhalb 6-8 Wochen vom Beirat der Akademie begutachtet. Bei positiver Bewertung erfolgt dann in den nächsten 4 Wochen eine Begehung der Einrichtung durch ein Beiratsmitglied, danach wird dann über die Zertifizierung vom Beirat der Akademie entschieden.

Die Gebühr für die gesamte Zertifizierung (Beurteilung der Unterlagen durch den Akademievorstand, Reise- und Spesenkosten für die Begehung etc.) beträgt 1.500,- EUR.

Die Anerkennung gilt für jeweils 4 Jahre. Sie kann mit Auflagen verbunden werden.

Rechtzeitig vor Ablauf der Anerkennung muss ein Folgeantrag auf Rezertifizierung gestellt werden: hierzu muss erneut ein detaillierter Fragebogen zur derzeitigen Strukturqualität ausgefüllt werden, der in der Geschäftsstelle angefordert werden muss. Bei Wechsel des/der Antragstellers/in und/oder der Endokrinologie - Assistenten müssen die entsprechenden Zeugnisse bzw. Bescheinigungen beigefügt werden.

Kasuistiken müssen primär nicht eingereicht werden. Die Akademie entscheidet nach Prüfung des ausgefüllten Fragebogens, ob die Prozessqualität (Begehung) und/oder die Ergebnisqualität (Kasuistiken) erforderlich ist (z.B. bei Wechsel des Antragstellers im Zentrum).

Die Grundgebühr für die Rezertifizierung beträgt 300,- EUR; bei höherem Aufwand (Prüfung von Prozess- und Ergebnisqualität) wird die zusätzliche Gebühr von der Akademie festgelegt.