Reisekostenstipendium der DGE

Die DGE unterstützt durch ihre Reisekostenstipendien die Teilnahme von Studenten und jungen Wissenschaftlern (bis maximal 10 Jahre nach letztem Studienabschluss) an DGE-Veranstaltungen. Für Reisen zu anderen nationalen und internationalen Tagungen steht zusätzlich eine begrenzte Anzahl von Stipendien zur Verfügung, über deren Vergabe der Vorstand nach Prüfung im Einzelfall entscheidet.

Voraussetzung für den Erhalt eines Reisekostenstipendiums ist neben der Mitgliedschaft in der DGE ein aktiver, angenommener Kongressbeitrag zu einer endokrinologischen Veranstaltung als Erst- oder Co-Autor. Pro Abstract kann nur ein Stipendium vergeben werden. Zusagen können pro Bewerber maximal einmal pro Jahr bis zu einer Höhe von 200 EUR für Reisen innerhalb Deutschlands, 400 EUR im europäischen Ausland und 600 EUR außerhalb Europas erteilt werden. Die Auszahlung erfolgt nach der Veranstaltung gegen Vorlage von Belegen (elektronische Einsendung per E-Mail).

Die Antragstellung erfolgt online durch Ausfüllen des folgenden Formulars.

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Der Antragsteller / die Antragstellerin verpflichtet sich, das ihm / ihr gewährte DGE-(Kongress-)Reisekostenstipendium ausschließlich für alle von ihm / ihr beantragten Kosten zu verwenden.