Geschäftsordnung
der Akademie für Fort- und Weiterbildung

I. Struktur

Der Akademie-Vorstand besteht aus 8 Mitgliedern:

a. vom DGE-Vorstand zu wählende Mitglieder
- Sprecher
- ein Vertreter der universitären Endokrinologie
- ein Vertreter der nichtuniversitären Krankenhäuser
- ein Vertreter der niedergelassenen Endokrinologen

b. Mitglieder "qua amt"
- Präsident der DGE
- Sekretär der DGE
- berufspolitisches Mitglied des DGE Vorstandes
- Leiter der Geschäftsstelle

Die zu wählenden Mitglieder des Akademievorstandes werden alle vier Jahre vom Vorstand der DGE mehrheitlich gewählt, eine Wiederwahl aller Mitglieder ist möglich. Der Sprecher der Akademie informiert den DGE-Vorstand 1x pro Jahr schriftlich über die Aktivitäten und Planungen der Akademie und steht dem DGE-Vorstand zur Diskussion in einer Vorstandssitzung zur Verfügung.

II. Vorstandsitzungen

Der Akademie-Vorstand trifft sich mindestens einmal pro Jahr zu einer ganztägigen Vorstandsitzung, in der die Fort- und Weiterbildungsaktivitäten des nächsten Jahres geplant werden.

III. Aufgaben der Akademie

1. Fortbildung

a. bereits bestehende Veranstaltungen der DGE
- Jahrestagungen
- Sektionstagungen
- Intensivkurse
- Kleinkonferenzen

Diese Tagungen werden wie bisher von den gewählten Tagungspräsidenten organisiert, der Akademie-Vorstand wird jedoch über die Planung, das Programm und das Budget der Tagung informiert und hat gegebenenfalls Vorschlags- und Einspruchsrecht (in enger Abstimmung mit dem DGE-Vorstand).

b. neue Fortbildungsveranstaltungen
Die DGE strebt eine flächendeckende endokrinologische Fortbildung in Deutschland an, es sind mindestens 4 endokrinologische Fortbildungen pro Jahr vorgesehen Es ist geplant, Tagungspräsidenten in verschiedenen Bundesländern (Nord, Ost, Süd, West) anzusprechen und diesen anzubieten, dass
- die Akademie bei der Planung und Durchführung der Fortbildungen behilflich ist,
- die Organisation von Endosience durchgeführt wird.

Hauptverantwortlich für die Tagungen sind die vom Akademievorstand ausgesuchten Tagungspräsidenten, nachdem diese ihre Zustimmung gegeben haben.

2. Weiterbildung

a. Die Weiterbildungsordnungen der Ärzte für Endokrinologie und Diabetologie in den verschiedenen medizinischen Fachbereichen (innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie etc,) wird in enger Zusammenarbeit mit den berufspolitischen Gremien und den entsprechenden Sektionen der DGE sowie den entsprechenden Berufsverbänden konzipiert und mit den Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen etc. diskutiert und abgestimmt.

b. Die Weiterbildung von Arzthelfer(inne)n und Krankenschwestern/pflegern zu Endokrinologie-Assistent(inn)en DGE wird von der Akademie organisiert und geleitet: Diesbezüglich wird auf das bereits bestehende und gut eingeführte Fortbildungs-Modul verwiesen.

c. Patientenschulungen
Die Akademie entwickelt strukturierte Schulungs- und Behandlungsprogramme zur unterstützenden Unterrichtung der Patienten mit Ausfällen endokriner Organe insbesondere mit Nebennieren- und Hypophysenerkrankungen. Die zur Endokrinologie-Assistent(inn)en DGE weitergebildeten Mitarbeiter(innen) werden befähigt, selbstständig solche Schulungen durchzuführen.

3. Zertifizierungen

- Die Zertifizierung von Endokrinologischen Institutionen wird nach Antrag durchgeführt, die Kriterien dafür werden von der Akademie überarbeitet und Anfang 2014 veröffentlicht, ebenso
- die Kriterien für die Zertifizierung von Veranstaltungen.

 

Diese Geschäftsordnung wurde vom Vorstand der DGE in seiner Sitzung vom 04.11.13 diskutiert und angenommen.

Vorstand der Akademie (07/2013-06/2014) und Verfasser der Geschäftsordnung:

- Prof. Dr. M. Grußendorf (Sprecher der Akademie)
- Prof. Dr. C. Schöfl (universitäres Krankenhaus)
- PD Dr. Feldkamp (nicht universitäres Krankenhaus)
- Dr. M. Droste (niedergelassener Endokrinologe)

- Prof. Dr. J. Gromoll (Präsident der DGE)
- Dr. J. Pickel (Sekretärin der DGE)
- Dr. T. Eversmann (berufspolitisches Mitglied des DGE Vorstandes)
- Herr M. Then (Geschäftsführer der DGE)